Behandlungspflege Kassel, ambulante Krankenpflege
Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt, die durch den behandelnden Arzt explizit verordnet werden. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese Behandlungen ausschließlich von unseren examinierten Pflegefachkräften beim Patienten zuhause durchgeführt. Die Kosten werden nach SGB V von der Krankenkasse übernommen.
Die medizinische Behandlung wird immer häufiger verordnet, da unter anderem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen ruckläufig ist und so dem Patienten eine entsprechende medizinische Behandlung zuhause gewährleistet wird.
Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
Wundversorgung und Verbandswechsel
Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen
Anlegen von Kompressionsverbänden
Dekubitusbehandlung
Stomaversorgung
Verwendung von Inkontinenzprodukten
Suprapubische Katheter
Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt, die durch den behandelnden Arzt explizit verordnet werden. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese Behandlungen ausschließlich von unseren examinierten Pflegefachkräften oder von speziell angelernten Kräften beim Patienten zuhause durchgeführt. Die Kosten werden nach SGB V von der Krankenkasse übernommen.
Die medizinische Behandlung wird immer häufiger verordnet, da unter anderem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen ruckläufig ist und so dem Patienten eine entsprechende medizinische Behandlung zuhause gewährleistet wird.
medizinische Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist ein Paket von Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und von unseren Pflegekräften ausgeführt werden. Die Behandlungspflege soll mit ihren Leistungen pflegebedürftige Personen bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Teilweise wird Behandlungspflege auch angeordnet, um einem Krankenhausaufenthalt vorzubeugen.
Pflege für Ihr Wohlbefinden
Träger der Leistungen für die Behandlungspflege sind die Krankenkassen, nicht die Pflegeversicherung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege, nachdem diese von einem Arzt verordnet wurde. Die häusliche Pflege umfasst außer der Behandlungspflege auch die Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Unterstützung des Patienten. Sie findet im Haushalt des Versicherten oder bei einem Angehörigen statt. Wir übernehmen alle Maßnahmen, die nach dem SGB V zur Pflege gehören, deren Leistungen also offiziell den Pflegebedürftigen zustehen. Anspruch auf Behandlungspflege besteht nur dann, wenn weder die betroffene Person selbst noch eine mit ihr im Haushalt lebende Person die Pflegeaufgaben übernehmen kann.
Kosten der Behandlungspflege
Die Behandlungspflege wird von der Krankenkasse des Patienten übernommen. Der Patient selbst muss in gewissen Fällen jedoch Zuzahlungen leisten. Dies hängt vor allem von der Dauer der Behandlungspflege ab, die auch mit einem bestimmten Ziel derselben einhergeht.
Die Erstversorgung
Von einer Erstversorgung der Behandlungspflege spricht man bei einem Zeitraum von 14 Tagen. Ab dem 18. Lebensjahr muss man als Versicherter 10% der Kosten zahlen, die anfallen, maximal jedoch 10€ pro Verordnung. Bei Schwangerschaft bzw. nach einer Entbindung muss man diese Beteiligung nicht bezahlen.
Behandlungspflege zur Verhinderung eines Krankenhausaufenthalts
Von Krankenhausverhinderungspflege ist die Rede, wenn die Behandlungspflege bis zu vier Wochen dauert.
Auch hier gilt wieder die Selbstbeteiligung von 10% der Kosten und max. 10€, allerdings nur für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.
Chronische Krankheiten / Grundversorgung im Alter
Besteht ein Bedarf an Behandlungspflege, der über 4 Wochen hinausgeht, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hinzugezogen, um eine eventuelle Pflegebedürftigkeit festzustellen und um einen Pflegegrad zuzuteilen. In diesem Fall entfällt die Selbstbeteiligung ebenfalls. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess.
Abgrenzung zur Grundpflege
Die Behandlungspflege ist in Abgrenzung zur Grundpflege zu sehen. Zwar sind beide Formen der Pflege Teil der häuslichen Krankenpflege, jedoch umfasst die Grundpflege nicht medizinisch angeordnete Maßnahmen, sondern die Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags. Hierunter fallen beispielsweise die Körperpflege, das Anreichen des Essens und das An- und Auskleiden der Pflegebedürftigen. Diese Form der Pflege wird in der Regel von der Pflegekasse, nicht von der Krankenkasse finanziell übernommen. Auch die Grundpflege kann von einem professionellen Pflegedienst durchgeführt werden. Sie wird im Vergleich mit der Behandlungspflege als die leichter durchzuführende Pflegeform angesehen. Diese Ansicht ist allerdings umstritten, denn pflegebedürftige Menschen sind grundsätzlich auf ganzheitliche Pflege angewiesen.
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