Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.
Der Unterschied zwischen einer kleinen und großen Körperpflege liegt im Prinzip im Aufwand, den eine Pflegekraft oder wir als Pflegedienst beim Waschen betreiben.
Körperpflege
Betten und Lagern
An- & Auskleiden
Hilfe bei Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbständigkeit
Unterstützung beim Toilletengang
Verwendung von Inkontinenzprodukten
Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.
Der Unterschied zwischen einer kleinen Grundpflege und einer großen Grundpflege liegt im Prinzip im Aufwand, den eine Pflegekraft oder wir als Pflegedienst beim Waschen betreiben.
Wie wir pflegen
Unter aktivierender Pflege versteht man den Ansatz, Pflegebedürftigen zur selbstständigen Bewältigung von Aufgaben zu verhelfen. Hier erhalten Sie als Pflegebedürftiger Unterstützung, um Ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu verbessern oder zumindest zu erhalten. Beispielsweise müssen Sie nach einem Unfall oder einem Schlaganfall unter Umständen bestimmte Bewegungsabläufe neu erlernen. Hier hilft es meist, wenn Sie die notwendigen Abläufe unter Anleitung selbstständig trainieren können. Auch alltägliche Verrichtungen wie die Zahnpflege oder das Rasieren sollten Sie so lange und umfangreich wie möglich selbstständig erledigen. Wenn Ihnen Pflegepersonen hier zu viel abnehmen, kann dies dazu führen, dass Sie unnötig rasch entsprechende Fertigkeiten verlernen.
Hilfe beim Waschen
Folgende Tätigkeiten sind Teil der Körperpflege: Haut- und Gesichtspflege, Haarwäsche mit Trocknen, Kämmen und Pflege, Aufsetzen von Haarersatz, Rasieren (Trocken- und Nassrasur), Zahnpflege, Reinigung von Zahnersatz. Zum Waschvorgang gehört das Waschen des ganzen Körpers oder von Teilbereichen des Körpers (Teilwaschung). Dazu wird die pflegebedürftige Person
Ernährung eines Pflegebedürftigen
Zur Grundverrichtung Ernährung gehören übrigens nicht Einkauf, Planung und Zubereitung einer Mahlzeit. Diese Tätigkeiten werden der hauswirtschaftlichen Versorgung zugeordnet. Hilfe und Unterstützung bei der Ernährung bedeutet vielmehr, dass die Pflegeperson vor der Nahrungsaufnahme das Essen für den Pflegebedürftigen mundgerecht zerkleinert oder Knochen und Gräten entfernt, Getränke einfüllt und wenn nötig, dem Pflegebedürftigen das Essen (fest, breiig, flüssig) anreicht. Zur Ernährung im Rahmen der Grundpflege gehört aber auch, Trinknahrung zuzubereiten, Sondennahrung mittels Ernährungssonde zu verabreichen und die Sonde zu pflegen.
Mobilität bei Pflegebedürftigkeit
Die Grundverrichtung Mobilität umfasst alle notwendigen Hilfestellungen, die eine Pflegeperson dem Pflegebedürftigen geben kann, damit er aufstehen und zu Bett zu gehen, sich an- und auszuziehen, gehen, stehen und Treppen steigen kann. Der Pflegebedürftige soll mit entsprechender Unterstützung auch die Wohnung verlassen können, z. B. für Besuche bei Ärzten zu therapeutischen Zwecken oder für die Inanspruchnahme vertragsärztlich verordneter Therapien, wie Dialysemaßnahmen, onkologische oder immunsuppressive Maßnahmen, physikalische Therapien, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.
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