Der familiengeführte Pflegedienst mhp blickt auf 12 Jahre Erfahrung zurück. Als Geschäftsführer steht Wahdat Achundsada für hohe Qualität, Vertrauen und Sicherheit für Patienten und Mitarbeiter. Die ambulanten Betreuungs- und Pflegeleistungen sind in Stadt und Landkreis Kassel und Hofgeismar verfügbar. Der Pflegedienst, mit mehreren Standorten in Nordhessen, beschäftigt derzeit 360 Mitarbeiter aus der Kranken- und Altenpflege. Wahdat Achundsada und sein Team bieten eine professionelle, umfassende und einheitliche Pflege nach höchsten Pflegestandards an.
Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen Ihnen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung.
Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird. Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken.
Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 SGB XI eine Pflegesachleistung. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Leistung.
Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Angebote, die mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden können.
Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere
Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht, insbesondere
Mit der Nutzung von Dienstleistungen ist die Unterstützung bei der Organisation und
Inanspruchnahme pflegerischer oder haushaltsnaher Dienstleistungen (z. B. Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Handwerker, Friseur oder Fußpflege) gemeint.
Die Regelung finanzieller Angelegenheiten umfasst die Unterstützung bei der Erledigung alltäglicher finanzieller Angelegenheiten (zum Beispiel das Führen eines Girokontos, Mietzahlungen vornehmen) oder bei der Entscheidung, ob genügend Bargeld im Haus ist oder ob eine Rechnung bezahlt werden muss. Mit der Regelung von Behördenangelegenheiten ist der Umgang mit staatlichen und kommunalen Behörden oder mit Sozialversicherungsträgern gemeint. Die Leistung umfasst die Unterstützung bei der Organisation von Terminen bzw. bei der Entscheidung, ob zum Beispiel ein Antrag gestellt oder ein Behördenbrief beantwortet werden
muss. Dabei kann es sich jedoch lediglich um die Veranlassung und nicht um die vollständige Übernahme der aufgeführten Tätigkeiten handeln. Gegen eine vollständige Übernahme der Tätigkeiten sprechen u. a. fehlende Bevollmächtigungen, Regelungen zum Postgeheimnis, haftungsrechtliche Bedenken. Die Übernahme der hierzu erforderlichen Entscheidungen und Tätigkeiten im Sinne des Betreuungsrechts ist nicht gemeint.
" mhp schenkt uns jeden Tag ein bisschen Lebensfreude. Die Pfleger respektieren unsere individuellen Bedürfnisse und helfen uns unseren Alltag weiterhin flexibel zu gestalten "
Fam. Brübach
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