Kopie Pflegerische Betreuungsleistungen_2

Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen §45b SGB XI

Der familiengeführte Pflegedienst mhp blickt auf 12 Jahre Erfahrung zurück. Als Geschäftsführer steht Wahdat Achundsada für hohe Qualität, Vertrauen und Sicherheit für Patienten und Mitarbeiter. Die ambulanten Betreuungs- und Pflegeleistungen sind in Stadt und Landkreis Kassel und Hofgeismar verfügbar. Der Pflegedienst, mit mehreren Standorten in Nordhessen, beschäftigt derzeit 360 Mitarbeiter aus der Kranken- und Altenpflege. Wahdat Achundsada und sein Team bieten eine professionelle, umfassende und einheitliche Pflege nach höchsten Pflegestandards an.

Zur Grundpflege gehören

Körperpflege

Körperpflege

Betten und Lagern

An- & Auskleiden

Hilfe bei Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme

Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbständigkeit

Ünterstützung beim Toilletengang

Verwendung von Inkontinenzprodukten

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen Ihnen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung.

Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird. Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken.

Welche Leistungen kann ich wahrnehmen?

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 SGB XI eine Pflegesachleistung. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Leistung.

Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Angebote, die mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden können.


Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote


  • Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
    z.B. unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende, Betreuung der Korrespondenz mit Behörden

  • Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen
    z.B. Organisation eines Hausnotrufgeräts, Hilfsmittelbesorgung


  • Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden
    z.B. Begleitung außerhalb des Hauses, Hilfestellung bei pflegebedingten Umbaumaßnahmen der Wohnung


  • Unterstützung im Haushalt
    z.B. Haushalt reinigen, Zimmerpflanzen bewässern, Versorgung von Haustieren, die eigene Versorgung usw.


  • Betreuungsleistungen
    z.B. Beaufsichtigung (etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten

Wie kann ich diesen Betrag erhalten?

Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere

  • Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
  • Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
  • Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-Rhythmus
  • Unterstützung bei der räumlichen und zeitlichen Orientierung
  • Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung

Beaufsichtigung

Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht, insbesondere

  • Anwesenheit zur Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer
  • Selbst- und Fremdgefährdung
  • bloße Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben

Unterstützung bei der Nutzung von Dienstleistungen

Mit der Nutzung von Dienstleistungen ist die Unterstützung bei der Organisation und

Inanspruchnahme pflegerischer oder haushaltsnaher Dienstleistungen (z. B. Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Handwerker, Friseur oder Fußpflege) gemeint.

Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und Behördenangelegenheiten

Die Regelung finanzieller Angelegenheiten umfasst die Unterstützung bei der Erledigung alltäglicher finanzieller Angelegenheiten (zum Beispiel das Führen eines Girokontos, Mietzahlungen vornehmen) oder bei der Entscheidung, ob genügend Bargeld im Haus ist oder ob eine Rechnung bezahlt werden muss. Mit der Regelung von Behördenangelegenheiten ist der Umgang mit staatlichen und kommunalen Behörden oder mit Sozialversicherungsträgern gemeint. Die Leistung umfasst die Unterstützung bei der Organisation von Terminen bzw. bei der Entscheidung, ob zum Beispiel ein Antrag gestellt oder ein Behördenbrief beantwortet werden

muss. Dabei kann es sich jedoch lediglich um die Veranlassung und nicht um die vollständige Übernahme der aufgeführten Tätigkeiten handeln. Gegen eine vollständige Übernahme der Tätigkeiten sprechen u. a. fehlende Bevollmächtigungen, Regelungen zum Postgeheimnis, haftungsrechtliche Bedenken. Die Übernahme der hierzu erforderlichen Entscheidungen und Tätigkeiten im Sinne des Betreuungsrechts ist nicht gemeint.

" mhp schenkt uns jeden Tag ein bisschen Lebensfreude. Die Pfleger respektieren unsere individuellen Bedürfnisse und helfen uns unseren Alltag weiterhin flexibel zu gestalten "

Fam. Brübach

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